Steuern beim Hauskauf auf Mallorca

Jedes Jahr entscheiden sich Tausende von Deutschen, auf der Sonneninsel Mallorca einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen. Dazu gehören natürlich auch die eigenen vier Wände. Doch beim Hauskauf gilt es einiges zu beachten. Worauf Sie sich in steuerlicher Hinsicht vor einem Hauskauf auf Mallorca einstellen sollten, erfahren Sie jetzt.

Allgemeine Informationen zu Steuern beim Hauskauf

Beim Kauf einer Immobilie auf der größten der Baleareninsel wird zwischen einmaligen und laufenden Steuern unterschieden. Zu den einmaligen Steuern zählen die Grunderwerbs- und die Mehrwertsteuer. Die Laufenden Steuern setzen sich aus Grund-, Einkommens- und Vermögenssteuer zusammen.

Die einmaligen Steuern

Zur Zahlung der Mehrwertsteuer sind Sie dann verpflichtet, wenn Sie ein Baugrundstück kaufen oder der erste Käufer eines neugebauten Hauses sind. Diese Steuer müssen Sie direkt an das zuständige Finanzamt abführen. Sollten Sie nicht der erste Käufer eines Hauses sein, fällt Grunderwerbssteuer an. Wie hoch die ist, richtet sich nach dem Wert der Immobilie. Bis zu einem Kaufpreis von 400.000 Euro fallen acht Prozent des Kaufpreises an Grunderwerbssteuer an. Zwischen 400.001 und 600.000 Euro müssen Sie neun, über 600.000 zehn Prozent Grunderwerbssteuer zahlen.

Die laufenden Steuern

Als Hausbesitzer auf Mallorca müssen Sie außerdem jährlich Grund-, und in gewissen Fällen Einkommens- und Vermögenssteuer zahlen.

Die Grundsteuer

Die Grundsteuer richtet sich nach dem Verkehrswert Ihrer Immobilie und ist außerdem je nach Gemeinde verschieden. Laut Gesetz des Jahres 2012 gibt es einen Grundsteuersatz. Außerdem ist jede Kommune ermächtigt, einen pauschalen Prozentsatz aufzuschlagen.

Die Einkommenssteuer

Als Besitzer einer Immobilie auf Mallorca sind Sie verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Die Einkommenssteuer fällt jedoch nur an, wenn Ihr Haus nicht Erstwohnsitz ist, Sie es aber trotzdem selbst nutzen. Dann sind Sie verpflichtet zwischen 1,1 und zwei Prozent des Verkehrswertes Ihrer Immobilie zu zahlen.

Die Vermögenssteuer

Auch die Vermögenssteuer müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen bezahlen. Ihr gesamtes Vermögen einen Wert von 700.000 Euro nicht übersteigen, sind Sie von der Vermögenssteuer befreit. Außerdem ist Ihr Haus bis zu einem Verkehrswert von 300.000 Euro von der Vermögenssteuer ausgenommen. Wie hoch die zu leistende Vermögenssteuer ist, hängt außerdem vom Finanzamt der jeweiligen Region ab.